Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anna Gold Handels GmbH, Warneckerstrasse 11, A-1110 Wien
Stand 01.2024
1. Geltungsbereich
1.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern. Abweichende Bedingungen, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht.
1.2 Mit Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle älteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Die in Katalogen, im Internet sowie in den sonstigen Verkaufsunterlagen des Verkäufers publizierten Angebote sind stets freibleibend, sind also nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Käufer zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt oder aber termingemäß (siehe unten) ausgeführt werden; im letzteren Fall gilt der Lieferschein bzw. die Lieferrechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Wenn Angestellte oder Handelsvertreter des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über einen schriftlichen Kauf / Auftrag / Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2.4 Sollten dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die darauf schlieen lassen, dass der Kaufpreisanspruch mangels Leistungsfähigkeit des Käufers in Gefahr ist (insbesondere qualifizierter Zahlungsverzug) ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer Frist von einer Woche, vom Käufer nach Wahl Zug-um-Zug-Zahlung oder Sicherheiten zu verlangen, oder aber ansonsten vom Vertrag zurückzutreten.
2.5 Der Mindestauftragswert beträgt € 300,00 excl. MwSt für Kleinaufträge. Unter einem Auftragswert von € 300,00 excl. MwSt wird ein Entgelt für den Mehraufwand
von € 25,00 berechnet.
2.6 Der Käufer hat keinen Rechtsanspruch auf nachträgliche Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksam erteilten Auftrages. Diesem Wunsch kann nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Verkäufer nachgekommen werden. In jedem Fall ist aber der Verkäufer berechtigt, für mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Ware von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und eventuelle Neuverpackung in Abzug zu bringen. Beschädigte Ware wird nie gut geschrieben.
3. Lieferungen, Gefahrübergang, Verzug
3.1 Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über.
3.2 Wird der Versand auf Wunsch oder Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware beim Verkäufer auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
3.3 Lieferungen an Gewerbekunden werden im Zuge unseres Tourenplanes mit unseren LKWs ausgeführt. Sofern der Mindestauftragswert erreicht ist (siehe Punkt 2.5), werden keine Lieferkosten verrechnet. Sollte eine Lieferung an einen Gewerbekunden nicht mit unserem LKW möglich sein, wird die Ware mittels Spedition versendet. Die Speditionskosten werden je nach Aufwand weiterverrechnet.
Lieferungen an Privatkunden werden per Post oder Spedition verschickt. Die Post- bzw. Speditionskosten werden je nach Aufwand weiterverrechnet.
Tiefkühlware liefern wir ausschließlich mit unseren eigenen LKWs. Eine Lieferung für Kunden außerhalb unseres Liefergebietes bzw. für Privatkunden ist NICHT möglich.
3.4 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig; eine Verfügbarkeit sämtlicher bestellter Ware wird nicht garantiert.
3.5 Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt sowie aller unvorhergesehenen nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und welche sich auf die Lieferfrist auswirken. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind gegenseitig in diesem Falle ausgeschlossen.
3.6 Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
4. Verpackung
4.1 Die Verpackung wird nicht gesondert berechnet. Europaletten werden innerhalb der handelsüblichen Usancen getauscht.
4.2 Die Rücknahme von Verpackungsmaterial durch den Verkäufer ist ausgeschlossen.
4.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 60 Tagen anzuzeigen und die Verpackung gereinigt und unbeschädigt bereit zu stellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab dann für jede Woche 10% des Anschaffungspreises nach Mahnung als Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen.
5. Preise und Zahlung
5.1 Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Umsatzsteuer.
5.2 Der Kaufpreis kann nach Wahl des Käufers wie folgt geleistet werden:– bar bei Übernahme der Waren– Erteilung eines Lasteneinziehungsauftrages– Überweisung– ScheckzahlungEtwaige Abweichungen entnehmen Sie bitte der Rechnung.
5.3 Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für die Verzugszinsen. Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Verzug befindet.
5.4 Die Forderungen des Verkäufers werden sofort fällig, sofern die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von einer Zug-um-Zug-Zahlung oder Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
5.5 Die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen kann nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.
5.6 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Zahlungen werden stets auf die letzte Schuld angerechnet.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen vor.
7. Mängelrüge und Gewährleistung
7.1 Für Mängel haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen; offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen durch schriftliche Anzeige zu rügen. Die einschlägigen Regelungen des HGB bleiben unberührt.
7.2 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird im übrigen auf sechs Monate eingeschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung zur Verfügung zu stellen, wobei bei Verweigerung die Gewährleistung entfällt.
7.3 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.
7.4 Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus diesem Schuldverhältnis sind gegen den Verkäufer ausgeschlossen, was nicht für zwingende gesetzliche Bestimmungen gilt.
8. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Wien. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
8.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9. Reklamationen, Retouren
9.1 Waren sowie Preisreklamationen werden nur schriftlich innerhalb von 8 Tagen zur Kenntnis genommen.
9.2 Kühl- und Tiefkühl-Produkte können aufgrund der nicht nachvollziehbaren Einhaltung der Kühlkette nur bei sofortiger Reklamation im Zuge der Lieferung retour genommen werden.
10. Datenschutzerklärung
10.1 Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine zur Verfügung gestellten Daten zum Zwecke des bilateralen Informationsaustausches gespeichert werden.
10.2 Der Verkäufer bestätigt hiermit, diese Daten mit größter Sorgfalt zu schützen und an keine weiteren Parteien weiterzugeben.